Um Ihre Fragen zur Preisgestaltung zu beantworten, möchte ich Ihnen hier meine Preise anhand von Beispielen erläutern. Als Steuerberaterin bin ich verpflichtet, meine Preise anhand der Steuerberatervergütungsverordung zu gestalten.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Erster Rat ist nicht teuer – Das erste Beratungsgespräch kostet Sie maximal 190,- € zzgl. ges. MWSt
Zeitgebühr – bei Fragen oder Besprechungen wird hier gem. § 13 StBVV abgerechnet, die Gebühr je angefangene halbe Stunde beträgt 75,- € zzgl. ges. MWSt
Wertgebühren – bei z. B. Erstellung eines Jahresabschlusses oder einer Einkommensteuererklärung gelten gem. § 10 StBVV die Wertgebühren
Pauschalgebühren – für laufende Leistungen z. B. Erstellung der Finanzbuchhaltung können mit mir Pauschalhonorare vereinbart werden. Diese werden anhand der von Ihnen gewünschten Leistungen mit mir vereinbart.
Für Auslagen § 16-17 StBVV z.B. Porto, Telefon und Kopierkosten werden je nach Aufwand zwischen 20,- € max. 20 % der Gebühren zzgl. ges. MWSt berechnet.
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